Teure Niederlagen für Philip Morris
Nach der Niederlage vor dem australischen High Court verlor der Tabakgigant auch das schiedgerichtliche Verfahren gegen Plain Packaging.
Schiedsgerichte werden von Globalisierungsgegnern gerne als der Hort des Bösen dargestellt: Multinationale Konzerne könnten jegliche unliebsame Gesetze durch Milliardenklagen gegen Nationalstaaten verhindern.
Wohl eher das Gegenteil ist der Fall, wie Robert Treichler im aktuellen „profil“ darlegt. In 739 Streitsachen seit 1987 siegten in 27 Prozent die Kläger (Unternehmen), in 37 Prozent die beklagten Staaten und der Rest der Verfahren wurde eingestellt oder endete mit einer Einigung. Je reicher ein Staat zudem ist, desto höher sind seine Chancen, sich mit seinen Ansichten durchsetzen zu können. Dass deshalb kleinere oder ärmere Länder häufiger von Konzernen vor Schiedsgerichte gezerrt würden stimmt allerdings nicht.
Musterland Australien
2011 hatte die australische Regierung Plain Packaging beschlossen – keine Farben, keine Logos, nicht einmal mehr die charakteristischen Markenschrftzüge sollten die uniform-grauslichen Zigarettenpackungen zieren dürfen. Stattdessen sollten die hoch besteuerten Glimmstängel mit ekeligen Fotos vor sich selbst warnen.
Die Folgeverfahren
Die Tabakfirmen Philip Morris, Imperial Tobacco und JTI brachten Klage vor dem australischen Höchstgericht ein, weil sie sich in ihren Markenrechten enteignet sahen. Und verloren. Ein Versuch, die WTO (Welthandelsorganisation) mit der Thematik zu befassen, schlug Anfang dieses Jahres ebenfalls fehl. Marlboro-Markeninhaber Philip Morris klagte in Folge auf Basis eines Handelsvertrags zwischen Australien und Hong Kong auf einen Bruch der Investitionsrichtlinien. Das mit der Sache befasste Permanente Schiedsgericht ließ den Tabakgiganten erneut abblitzen.
Schlimmer noch: Das Schiedsgericht bezeichnete die Klage nicht nur als „Mißbrauch von Rechten“, sondern verdonnerte Philip Morris auch noch dazu, neben seinen eigenen Gerichtsgebühren auch noch die Kosten Australiens tragen zu müssen. Die Rede ist von 50 Millionen Dollar – eine Summe, welche von den Anwälten des Tabakriesen angesichts von Forderungen in Höhe von 4,5 Mio. (USA) und 3 Mio. (Kanada) in vergleichbaren Verfahren als überzogen zurückgewiesen worden war. Zudem wurde argumentiert, dass der Großteil des australischen Teams ohnehin aus öffentlich Bediensteten bestanden hätte.
Vergebens. Das Gericht folgte der australischen Regierungsargumentation und bestätigte die Forderung als „nicht unvernünftig“.
Die Folgen
Offenbar funktioniert das Totschlag-Argument der Gesundheit auch vor supranationalen Schiedsgerichten. Markenrechte werden im Vergleich als nachrangig betrachtet. Dies ist ein Paradigmenwechsel, der als perfektes Vorbild für weitere Verbotsprojekte wie den Kampf der WHO gegen Zucker, Fett etc. dienen kann.
International hatten allerdings viele Staaten mit Spannung auf die Entscheidung des Schiedsgerichtes gewartet – zwar wollte man selbst Plain Packaging einführen, hätte aber ungern einen Rechtsstreit riskiert, der mit hohem Aufwand und fraglichem Ergebnis verbunden gewesen wäre. Diese Sorge dürfte mit der Entscheidung des Schiedsgerichtes vom Tisch sein. Die nächste Welle von markenneutralen Schockpackungen dürfte gerade in Vorbereitung sein.