CBD-Blüten: wie geht es jetzt weiter?
Aufbruchstimmung und Perspektiven einerseits, Skepsis und Unsicherheit andererseits. Das VwGH-Urteil zum Thema hat nicht nur die bisherigen Shop-Betreiber kalt erwischt, sondern wirft auch bei den Trafikant*innen Fragen auf.

„Wie nehmen mir ihm denn?“ lautet die berühmte Frage von Hans Moser in „Hallo Dienstmann“ – ein geflügeltes Wort in Österreich immer dann, wenn man nicht weiß, wie man ein Thema oder ein Problem anpacken soll. So auch beim bevorstehenden Verkaufsstart von CBD-Blüten (und mehr?) in den Trafiken. Auch wenn Großhandel und einzelne Auskenner schon in den Startblöcken stehen, gibt es für viele Trafikanten viele unbekannte Faktoren und große Fragezeichen. Das Bundesgremium antwortet.
Trafikantenzeitung: Wer versorgt die Trafiken mit dem notwendigen Wissen?
Bundesgremium: Wir, das Bundesgremium, versorgen die Trafiken mit dem notwendigen Wissen. Beispielsweise im Zuge unserer Veranstaltungen. Am 19. März startet unser Info-Webinar: Wirtschaft informiert! Rauchbare Hanfprodukte in der Trafik, welches den Trafikanten alle wichtigen Informationen zu den neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen und den sich daraus ergebenden Chancen für Trafikanten vermittelt. Zudem gibt der Großhandel einen Einblick in ihr Produktportfolio im Hanfsegment und weitere interessante Informationen. Wir haben das aktuelle Thema zum Anlass genommen, um das Format Wirtschaft informiert! Ins Leben zu rufen. Der Plan ist die Webinar-Reihe fortzuführen und regelmäßig zu diversen Themen abzuhalten.
Trafikantenzeitung: Ob und wie wird diese neue Materie in die Trafikakademie integriert?
Bundesgremium: Die Ausbildung im Rahmen der Trafikakademie bereitet den Trafikanten auf die berufliche Praxis mit ihren unterschiedlichsten Facetten vor. Dementsprechend wird auch dieses Thema mitbehandelt.
Trafikantenzeitung: Wie sieht die Vorbereitung und Beratung hinsichtlich AGES-Kontrollen aus?
Bundesgremium: Zu AGES-Kontrollen haben wir bereits umfangreiche Materialien auf der WKO-Website, die auch für CBD-Produkte gelten. Diese entwickeln wir ständig weiter. Sollte es zu Beanstandungen kommen, können sofort die Landesgremien oder das Bundesgremium für rechtliche Unterstützung kontaktiert werden.
Trafikantenzeitung: Wie funktioniert der Markt in der Übergangszeit zwischen aktuellen Verkaufsverbot und Verkaufsstart in den Trafiken?
Bundesgremium: Da die CBD-Blüten nun als Monopolprodukt gelten, ist der Bezug nur über den legitimierten Großhandel zulässig. Wir sind im engen Austausch mit Großhändlern, um einen reibungslosen Übergang für die Trafikanten zu gewährleisten. Unser Info-Webinar: Wirtschaft informiert! Rauchbare Hanfprodukte in der Trafik am 27. März, bietet Trafikanten die Gelegenheit alle wichtigen Informationen zur aktuellen Lage zu erhalten und im direkten Austausch mit Großhändlern zu treten.
Wolfgang Streißnig
Obmann, WKO Bundesgremium der Tabaktrafikanten