Cannabis

Des einen Freud …

11.03.2025

... des anderen Leid. Das VwGH-Urteil hat den etablierten CBD-Händlern die Geschäftsgrundlage zu Gunsten der Trafiken entzogen. Im Sinne einer ausgewogenen Berichterstattung haben wir daher auch die andere Seite angehört, konkret Kaus Hübner, Finanzreferent und Pressesprecher der ARGE Canna.

Animaflora / iStock / Getty Images Plus

 

Trafikantenzeitung: Wie hoch ist der Anteil am Geschäft mit den Blüten alleine? Können die nicht rauchbaren CBD-Zusatzartikel wie Öle, Salben und Nahrungsergänzungsmittel das Geschäft tragen?
Klaus Hübner: Der Verkauf von Blüten macht etwa die Hälfte des Geschäfts aus. Die andere Hälfte setzt sich unter Anderem aus Ölen, Salben und NahrungsergänzungsmiFeln zusammen. Für den Großteil unserer Kunden sind allerdings die Blüten der Hauptgrund, einen Shop aufzusuchen.

Wie wichtig ist die Beratungsleistung? Erwarten sich Kunden, beispielsweise Schmerzpatienten, Produkt- und/oder Anwendungsempfehlungen?
Die Beratungsleistung ist essenziell, da auf das individuelle Budget der Kunden eingegangen wird und sie über die unterschiedlichen Charakteristika der Produkte informieren. Neben Freizeitkonsumenten gibt es auch Kunden, die Cannabis gesundheitlich als eine Art „Selbsttherapie“ nutzen. Gerade hier ist viel Erfahrung und ausreichend Zeit für das Kundengespräch von großer Bedeutung. Zudem gibt es oft Fragen zur Anwendung – etwa beim Wechsel von der Verbrennung zur weniger gesundheitsbelastenden Verdampfung mit Vaporisatoren. Hier ist fundierte Beratung gefragt.

Wissen die Kunden genau, was sie wollen?
Stammkunden haben ihre festen Gewohnheiten. Wenn sie jedoch ihre Anwendung oder Produkte ändern, benötigen sie Beratung. Neue Kunden haben meist noch keine konkreten Vorstellungen und müssen im Verkaufsprozess aktiv bei der Sortenfindung unterstützt werden. Hier reicht ein Verweis auf die Herkunft nicht aus; es ist wichtig, sich Zeit zu nehmen, um die individuellen Bedürfnisse der Kunden zu erkennen. Ein geschulter Cannabis-Fachverkäufer kann dann gezielt auf diese Bedürfnisse eingehen.

Wie zeitintensiv ist individuelle Beratung?
Der Beratungsaufwand ist sehr unterschiedlich – wie in jeder anderen Branche auch. Die zahlreichen positiven Bewertungen auf Plattformen wie Google zeigen jedoch, dass eine gute Beratung den wirtschaftlichen Erfolg erheblich steigert und die Kundenbindung intensiviert. Gerade bei sehr jungen Erwachsenen, unerfahrenen Konsumenten und Personen, die gesundheitliche Erwartungen an Cannabis mitbringen, ist eine ausführliche Beratung wichtig. Der klassische Stammkunde hingegen weiß meist genau, was er will.

Wie umfangreich ist das Produktwissen, das man sich als Verkäufer für eine kompetente Beratung aneignen muss? Gibt es dafür spezielle Aus- und Weiterbildungen?
Der Beruf des Cannabis-Blütenfachmanns ist anspruchsvoll, da es in Österreich Keine offizielle Ausbildung dafür gibt. Eine fundierte Produktkenntnis erfordert persönliche Begeisterung und intensive Auseinandersetzung mit der Materie. Nur so kann eine kompetente Beratung gewährleistet werden.

Auf welche Besonderheiten muss man mit Cannabis-Produkten bei Kontrollen der AGES achten?
Wichtig sind die korrekte Verpackungskennzeichnung (z. B. Warnhinweise je nach Gesetzeslage), die Registrierung im EUCEG, die Abgabe erst ab 18 Jahren sowie die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte. Die Bezeichnung „CBD-Blüte“ wird im Übrigen von der AGES beanstandet und zieht Strafbescheide nach sich, da sie als gesundheitliches Versprechen gewertet wird.

Welche Inhalte wären euch noch wichtig zu kommunizieren?
Die Händler von im freien Verkauf legalen Cannabisblüten müssen nun völlig unvorbereitet mit der Festlegung des VwGH leben, obwohl sie sich über ein Jahrzehnt hinweg eine Existenz aufgebaut haben. Es ist unverständlich, dass es so lange gedauert hat, diesen Beschluss zu fassen – und dann keinerlei Übergangsfrist gewährt wurde, um in die neue Situation hineinwachsen zu können. Dadurch sind schon jetzt massive wirtschaftliche Schäden entstanden, insbesondere im Hinblick auf Lagerbestände, die nun nicht mehr verkauft werden dürfen. Zudem wurde eine weitere rechtliche Grauzone geschaffen, in der sich Österreich nun befindet: Kunden können ihre gewohnten Produkte nicht mehr in den Trafiken erwerben und sind gezwungen, sich auf dem Schwarzmarkt zu versorgen – mit dem Risiko, gefährlichen Substanzen und anderen Bedrohungen ausgesetzt zu werden. Während es international in immer mehr Ländern gelungen ist, mit einem Cannabisgesetz den Umgang für Konsumenten, Handel und Exekutive zu regulieren, fehlt genau das in Österreich. Dies zeigt nicht zuletzt die Entscheidung des VwGH: Wenn Cannabis jetzt wie Tabak behandelt wird, warum dann nicht auch gleich bestimmte Teesorten? Hier braucht es dringend einen eigenen Umgang mit Cannabis – Spanien, die Schweiz, Kanada, Deutschland und viele andere Länder zeigen vor, wie es gehen kann. Jetzt gilt es auch für Österreich, eine zukunftsgewandte Rechtsordnung zu finden.

Gibt es aus eurer Sicht eine gemeinsame Perspektive, um beiden Branchen ein faires Nebeneinander zu ermöglichen?
Wir arbeiten mit größtem Aufwand an einer Lösung, die den Cannabis- Fachhändlern nicht ihre Geschäftsgrundlage entzieht – und das ist eben der Verkauf von Blüten. Das ist unser dringendstes Anliegen. Wir sehen jedoch eine entschlossene Zusammenarbeit und Kooperation zwischen Trafikanten und Cannabis-Fachhändlern als die einzige Chance für ein zukunftsgewandtes österreichisches Cannabisgesetz, das allen Beteiligten ein faires wirtschaftliches Nebeneinander ermöglicht.

Vielen Dank für das Interview!

www.arge-canna.at

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