Nebenartikelkatalog

Goodbye Galanterie – Hello NAK!

Gesetz
10.12.2024

Was es mit dem neuen Nebenartikelkatalog auf sich hat, was neu ist und warum die „Galanteriewaren“ zugunsten des knackigen Kürzels NAK in Pension geschickt wurden, haben wir hier überblicksweise zusammengefasst.
MVG

Bild oben: Speziell bei Saisonartikeln für Fest- & Feiertage und Souvenirs mit Regionalbezug bringt der NAK einen wesentlich flexibleren Rahmen. Im Bild handelt es sich bei der „Wahrung des Tabakfachgeschäft-Charakters“ allerdings um einen Grenzfall...  

Der Nebenartikelkatalog der Monopolverwaltung steht traditionell immer im Mittelpunkt heißer Diskussionen. Viele Trafikant*innen wünschen sich die Zulassung weiterer, potenziell umsatzsteigernder Produkte, gleichzeitig finden sich im gültigen Nebenartikelkatalog auch einige Waren und Dienstleistungen, die auf Desinteresse oder Ablehnung stoßen. Für die Monopolverwaltung eine schwierige Aufgabe, denn es gilt hier nicht nur die Wünsche der Trafikant*innen zu berücksichtigen, sondern auch die Rahmenbedingungen des Monopolgesetzes zu berücksichtigen. Und zusätzlich haben auch noch die mächtigen Interessensvertretungen des Einzelhandels ein Wörtchen mitzureden.

Umfangreiche Modernisierung

Ein schlichtes Update für 2025 wäre daher aktuell eindeutig zu wenig gewesen, in einem Kraftakt konnte die MVG gemeinsam mit dem Bundesgremium eine umfangreiche Modernisierung vornehmen. Das beginnt schon beim Titel. NAK – dieses Akronym steht künftig für den Nebenartikelkatalog, den Begriff „Galanteriewaren“ hat man in den Ruhestand geschickt. Ein deutliches Signal vor allem an Jungtrafikanten, dass man sich von angestaubten, nicht mehr zeitgemäßen Regelungen verabschiedet.
Zum Beispiel von leidigen Größenbeschränkungen. Sei es bei der Kubatur von Kühlschränken (ab sofort frei wählbar) oder bei den Dimensionen von saisonaler Ware wie Glücksbringer – ein richtiger Adventkranz oder ein großes Plüschtier kann, sofern es die Räumlichkeiten zulassen, auch angeboten werden. Oder eine beliebige Anzahl an Eissorten, um nur ein paar Beispiele für gelockerte Kategorien zu nennen. Ebenso findet sich auch Knabbergebäck bis 50g (Achtung: keine Nüsse, Studentenfutter o.ä.) im NAK. 

Trafik muss Trafik bleiben

Dennoch gelten natürlich noch immer die  strengen Richtlinien des Monopolgesetzes: die Wahrung des Tabakfachgeschäft-Charakters, Eignung der Nebenartikel für Impulskäufe und die bekannten No-Gos wie Arzneiwaren, Spielzeug, Pyrotechnik etc.
Eine umfassende Neuerung gab es hinsichtlich des Verkaufsfensters für saisonale Produkte rund um Fest- und Feiertage. Durch den überarbeiteten NAK ist es nun möglich, im Zeitraum 30 Kalendertage vor und bis 7 Kalendertage nach einem solchen passende Nebenartikel zu verkaufen, neuerdings zum Beispiel auch Blumen! Die geltenden Stichtage sind Neujahr, Valentinstag, Ostersonntag, Mutter- und Vatertag, Halloween, Allerheiligen, und generell die Advent- und Weihnachtszeit. In Summe steht also ein relativ langer Zeitraum zur Verfügung, um den Kunden jeweils passende Waren anzubieten. Ein typisches Beispiel für die saisonale Unterscheidung: Duftöle sind jetzt ganzjährig durch den NAK erlaubt, Duftlampen allerdings nur als Saisonware. Denn: klassischerweise sind diese ein Produkt in der Weihnachts- und Adventzeit.

Übersichtlich mit Potenzial

Auch die technische Umsetzung sowie ein übersichtlicher Download erleichtern die Orientierung im NAK. Mit wenigen Klicks erreicht man online die nötige Info, zusätzliche Downloads wie ein zusammenfassendes PDF sowie FAQs bzw. eine Zusammenfassung der Fragenrunde nach der Präsentation sind im TFG-exklusiven geschützten Bereich des Monopol-Treffs verfügbar.

www.mvg.at/trafikantinnen/nebenartikelkatalog