Cannabis

CBD-Hanf: Weiterhin Unruhe

17.04.2025

Kurz vor Ostern, noch während die Mühlen des Gesetzgebers hinsichtlich der Abgabe von CBD-Hanf in den Trafiken mahlen, stiftet ein neues Gutachten Unruhe. Kommt nun doch alles anders?

Das am 30. Jänner völlig überraschend veröffentlichte VwGH-Urteil versetzte die heimische Trafik-Branche, aber auch Großhändler und natürlich auch bei den Hanfshops für gehörig Aufregung. Wir berichteten. Doch während schon alles auf Schiene schien und sowohl Großhandel als auch Trafiken schon in den Startlöchern scharren, grätscht nun mit heutigem Datum, am 17. April, der neu gegründete Österreichische Cannabis-Bundesverband (ÖCB) mit einem Rechtsgutachten von Prof. Heinz Mayer in die laufenden Prozesse ein. 

Die Kurzfassung:

  • „Legal handelbare Cannabisblüten unterliegen zwar der Tabaksteuer, sind jedoch eindeutig kein Gegenstand des österreichischen Tabakmonopols.“
    – Prof. Heinz Mayer, März 2025
  • Eine Ausweitung des Tabakmonopols auf Cannabis wäre laut Mayer verfassungswidrig, europarechtswidrig und ein unzulässiger Eingriff in die Erwerbsfreiheit.

MVG kontert

Die Euphorie des Verbandes und der nach wie vor um ihre Existenz bangenden CBD-Shops erhält aber postwendend einen Dämpfer. In einer Aussendung der MVG heißt es wie folgt:

Auf Basis des VwGH-Urteils ist die Rechtslage aus Sicht der MVG eindeutig. CBD-Blüten werden laut Gesetz (Tabaksteuergesetz § 2) als „anderer Rauchtabak“ eingestuft und unterliegen daher der Tabaksteuer und dem Tabakmonopol.
Wir haben die Stellungnahme von Prof. Mayer geprüft und können die Argumentation nicht nachvollziehen.
Darüber hinaus dürfen keine rauchbaren Hanf-Waren verkauft werden, für die keine Tabaksteuer entrichtet wurde. Da die Steuerzahlung über die Großhändler erfolgt und der entsprechende Bewilligungsprozess noch nicht abgeschlossen ist, stellt ein Verkauf einen Verstoß gegen die steuerrechtlichen Vorschriften dar – mit möglichen finanzstrafrechtlichen Folgen.
CBD-Shops dürfen daher derzeit keinesfalls rauchbaren Hanf verkaufen.

Das BMF stellt klar

Grundlage für dieses Statement ist die ebenfalls als Reaktion auf das Gutachten zuvor vom BMF ausgesandte Erklärung, die wie folgt lautet:

Laut einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) unterliegen CBD-Blüten mit einem THC Gehalt von unter 0,3% der Tabaksteuer. Nach Rechtsauffassung des BMF unterliegt der Verkauf von CBD-Blüten damit ex lege auch dem Tabakmonopol. Nach dem Tabakmonopolgesetz dürfen grundsätzlich nur Trafiken dem Monopol unterliegende Waren an Konsumentinnen und Konsumenten verkaufen, Hanfshops daher nicht. Dieses Verbot gilt auch für Verkäufe per Automaten. Zusätzlich weist das BMF darauf hin, dass der Verkauf nicht versteuerter Tabakwaren finanzstrafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Das BMF prüft das heute vorgestellte Verfassungsgutachten von Prof. Mayer aktuell. Fakt ist aber: Ein Gutachten kann ein Verkaufsverbot nicht kippen. Daher dürfen CBD-Shops derzeit nach Rechtsansicht der Finanzverwaltung keinen rauchbaren Hanf verkaufen. Die Finanzverwaltung hält sich an rechtliche Normen sowie an Erkenntnisse der österreichischen Gerichte und betont, dass in Auftrag gegebene Privatgutachten nichts an der aktuellen Rechtslage ändern. Auf Basis der geltenden Rechtslage hat das Zollamt Österreich seit Ende März österreichweit bereits 59 Kontrollen durchgeführt. Die Ergebnisse werden abgaben- und finanzstrafrechtlich aufgearbeitet.

Das Tabakmonopolgesetz sieht vor, dass Kleinhändler ihre Waren nur über konzessionierte Großhändler beziehen dürfen. Der Bewilligungsprozess für den CBD-Vertrieb über diese Großhändler ist derzeit im Laufen. Wann diese Genehmigungen, die unter anderem auch der Qualitätskontrolle und Sicherheit der Konsumentinnen und Konsumenten dienen, abgeschlossen sind, kann aktuell noch nicht abgeschätzt werden.

Weiterhin warten

Unterm Strich mahlen also die Mühlen weiter, inzwischen kann weiterhin niemand in Österreich rauchbaren CBD-Hanf verkaufen. Oder wie es schon Fettes Brot in ihrem 1996er Hit „Jein“ formulierten:

„Entscheide ich mich für ja, nein, ich mein jein
Soll ich’s wirklich machen oder lass ich’s lieber sein?Jein(Ja, ja, oder nein?)Soll ich’s wirklich machen oder lass ich’s lieber sein?“

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