Hanf-Rückzieher: Peinlich für das Finanzministerium
Eine Preiskundmachung im Amtsblatt der Wiener Zeitung ist nichts, was ein Großhändler eigenmächtig tun kann: Nach Meldung beim Finanzministerium darf die MVG für den jeweiligen Großhändler Wochen später den Preis in der Wr. Zeitung kundmachen. Moosmayr erhielt Anfang Juni die Nachricht aus dem Finanzministerium, dass die Mawu-Hanfprodukte mit Preis kundgemacht werden dürfen - was mit 1. Juli auch zum frühestmöglichen Zeitpunkt passiert ist.
Zwei Erklärungen, keine plausibel
Der sofortige Rückzieher gleich nach der Veröffentlichung ist ein absolutes Novum in der österreichischen Tabakgeschichte. Zudem sind die Erklärungsansätze im besten Falle unbefriedigend. Offiziell begründet das Finanzministerium die zurückgezogene Kundmachung damit, dass "noch detailliertere Analysen im Sinne der Gesundheit und des Konsumentenschutzes durchgeführt werden müssen". Spannend - zerbricht sich da das Finanzministerium den Kopf des Gesundheitsministeriums sowie der Kollegen vom Konsumentenschutz?
Die Tiroler Tageszeitung schreibt unter https://www.tt.com/artikel/30739470/finanzministerium-zog-kundmachung-f… davon, die Zulassung wäre im Alleingang eines Abteilungsleiters im Finanzministerium ohne Genehmigung durch den zuständigen Sektionschef erlassen worden. Man müsse noch prüfen, denn selbst eine marginale Überschreitung des Grenzwerts von 0,3 Prozent THC wäre ein Fall für das Suchtmittelgesetz. Jetzt gibt es also schon zwei - einander widersprechende - Erklärungsansätze. Keiner davon wirft ein gutes Licht auf die Organisation im Finanzministerium.
Was könnte wirklich dahinter stecken?
Die Überschreitung des erlaubten THC-Gehalts von 0,3 Prozent wurde bei bislang nahezu JEDER in einem Hanf- oder CBD-Shop gezogenen Probe festgestellt. Und der Verstoß gegen das Suchtmittelgesetz blieb für die Verkäufer folgenlos. Dagegen sind die Mawu-Produkte von Moosmayr x-fach von AGES, unabhängigen Prüflaboren etc. geprüft worden und hatten den Grenzwert jedes Mal eingehalten.
Bei den zahlreichen Hanf-, Head- oder CBD-Shops werden angesichts der Preiskundmachung wohl die Alarmglocken geschrillt haben: Mit der Kategorisierung legaler Hanf-Ware sowie ihrer Trafikpflicht wären die Shops per sofort um ihr einträgliches Geschäft im - sehr dunklen - Graubereich der Legalität ("Aromaprodukte") umgefallen. Hier liegt der Verdacht nahe, dass ihre Lobby erfolgreich im Finanzministerium auf den Rückruf der Preiskundmachung bestanden hat.
Die Motivation der Finanz, solchen Forderungen nachzugeben, bleibt aber im Dunkeln - schließlich hätten die Trafiken zusätzlich zur auch von CBD-Shops abgeführten Mehrwertsteuer noch Tabaksteuer in Millionenhöhe eingebracht. Und Mehreinnahmen kann der Finanzminister in Zeiten von Shutdown-Folgen, Umsatzverlusten im Handel, Kurzarbeit und astronomischen Arbeitslosenzahlen derzeit und in näherer Zukunft ganz bestimmt brauchen.
Jetzt kommt Druck von den Trafikanten
Das Bundesgremium der Tabaktrafikanten hat jedenfalls schon angekündigt, "diesbezüglich im Finanzministerium nicht locker zu lassen und bei Bedarf eine Mobilisierung der Trafikantinnen und Trafikanten zu organisieren."