Neues beim Förderwesen für Neutrafikanten
Statt „vielleicht“ und der Unsicherheit über die Förderhöhe gibt es nun klarere Vergabekriterien über Förderungen der unterschiedlichsten Stellen.
„Das Förderwesen war bisher ein ziemlich undurchsichtiges Flickwerk“, erklärt KOBV-Präsident Michael Svoboda. „Speziell behinderte Trafikwerber kannten vorab die Förderhöhe nicht, was bei der Finanzierung mangels entsprechender Bonität große Probleme verursachte und häufig den Einstieg in die Selbstständigkeit verhinderte.“
„Die Monopolverwaltung soll eine Trafik bei mehreren vorzugsberechtigten Werbern ja an den bedürftigsten vergeben“, schildert MVG-Chef Hannes Hofer aus der Vergabepraxis. „Da der Bedürftigste aber oft wenig oder kein eigenes Geld hat und die Banken mangels Sicherheiten übervorsichtig waren, scheiterte das Prinzip häufig schon hier an der Realität.“
Neuregelung der Förderung
Dieser gordische Knoten konnte nun in Zusammenarbeit zwischen KOBV, der MVG und dem Sozialministerium durchschlagen werden: Die „Ablöse neu“ stellt den exakten Wert des Tabakfachgeschäfts fest, wodurch die Höhe der Förderung für ein bestimmtes Geschäft bereits vorab geklärt werden kann. Die Monopolverwaltung schickt das Wertgutachten dafür direkt an das fördernde Sozialministerium. Gefördert wird dabei maximal die Hälfte der Ablöse für das Geschäft – ohne Warenlager. Die Förderung ist mit derzeit 26.200 Euro gedeckelt; damit wird für jedes Geschäft mit einer reinen Geschäftsablöse von mehr als 53.000 Euro die volle maximale Förderhöhe ausbezahlt.
Die Banken wiederum behandeln eine fixe Förderzusage mit konkreter Förderhöhe wie Eigenkapital, was zusammen mit der aus dem Ablöse-Gutachten bekannten Ertragskraft der zu übernehmenden Trafik die Kreditvergabe erleichtert. „Das ist gerade für Vorzugsberechtigte besonders wichtig, weil für viele am freien Arbeitsmarkt unvermittelbare Menschen die eigene Trafik quasi der letzte Rettungsanker ist“, findet Svoboda ausschließlich lobende Worte für die Neuregelung.
Starthilfe als Trafikant
Das Arbeitsmarktservice AMS hat zugesagt, bei vorliegender Arbeitslosigkeit die Teilnahmegebühr für die Akademie zu fördern – es könne aber noch ein wenig dauern, bis sich das zu allen Betreuern in allen Landesstellen durchgesprochen hat. Ebenfalls vom AMS und aus dem Topf der Gründerbeihilfen kann bis zu zwei Monate lang das Arbeitslosengeld in jeweiliger Höhe bezogen werden – keine schlechte Hilfe, bis das Geschäft einigermaßen läuft.
Aus dem Solifonds stehen nicht rückzahlbare 10.000 Euro für die Erstbevorratung mit Tabakwaren bereit.
Den vollständigen Artikel können Sie ab 13. Dezember in der druckfrischen Trafikantenzeitung nachlesen.