Tabaksteuer und Mindesthandelsspanne endlich beschlossen

30.06.2017

Mit 29. Juni wurden die Tabaksteuer 2018 und die Mindesthandelsspanne in der letzten Plenarsitzung vor dem Sommer beschlossen  

Die überfällige Erhöhung der Mindesthandelsspanne wurde gemeinsam mit der Tabaksteuer 2018 im Parlament beschlossen. © thinkstock
Die überfällige Erhöhung der Mindesthandelsspanne wurde gemeinsam mit der Tabaksteuer 2018 im Parlament beschlossen. © thinkstock

Wie am 21. Juni m Finanzausschuss des Parlaments vorbereitet, wurden die „Tabaksteuer neu“ sowie die Mindesthandelsspanne nun vom Plenum des Nationalrats verabschiedet.

Die Tabaksteuer

Mit April 2018 verändert sich die Tabaksteuer von heute 39% des KVP bzw. 53 Euro pro tausend Stück auf 37,5% und 58 Euro pro tausend Stück. Beim Feinschnitt wird die Steuer von 56% des Kleinverkaufspreises, mindestens aber 100 € pro Kilogramm, auf 110 Euro angehoben.

Die Mindesthandelsspanne

Für Zigaretten und Feinschnitt wird die Mindesthandelsspanne mit 1. August 2017 erhöht. Ab diesem Zeitpunkt gelten für Tabakfachgeschäfte Untergrenzen von 0,026 Euro pro Zigarette (52 Cent pro Packung) sowie 0,01998 Euro pro Gramm Feinschnitt (knapp 60 Cent pro 30-g-Pouch) und für Tabakverkaufsstellen 0,014 Euro pro Zigarette (28 Cent pro Packung) sowie 0,012 Euro pro Gramm Feinschnitt (36 Cent pro 30-g-Pouch).

Ein erster, richtiger, Schritt

Bundesgremialobmann Josef Prirschl begrüßt den Beschluss des Nationalrats: „Die Anhebung der Mindesthandelsspanne ist eine wesentliche Maßnahme, um das Trafikantensterben zu stoppen. Es müssen aber noch weitere gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, welche die Zukunft der Trafikantinnen und Trafikanten nachhaltig absichern. Dazu gehören eine laufende Indexanpassung der Handelsspanne und Maßnahmen zur Stützung von Trafiken in strukturschwachen Gebieten.“

Den vollständigen Artikel können Sie ab 7. Juli in der aktuellen Printausgabe der Trafikantenzeitung nachlesen.

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