Änderung im Nebenartikel-Katalog der MVG

Covid-19
22.04.2020

Die Monopolverwaltung hat die situationsbedingten Nebenartikel in der Corona-Krise angepasst.

Neben Gesichtsmasken (auch aus Stoff) dürfen nun Desinfektionsmittel mit bis zu 250 ml (bisher 150 ml) verkauft werden.

Somit dürfen ab sofort zusätzlich zu Mundschutzmasken (inkludiert Stoffmasken) und Einweghandschuhen auch Handdesinfektionsmittel bis zur maximalen Füllmenge von 250ml in Tabakfachgeschäften verkauft werden. (bisher nur bis 150ml).

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