Nebenartikelkatalog kurzfristig erweitert
Die Angst vor dem Coronavirus beschert den Trafikanten unerwartete Möglichkeiten, neue Produkte anzubieten.
© MVG
Aus gegebenen Anlass hat die Monopolverwaltung mit dem Bundesgremium der Tabaktrafikanten die Erweiterung des Nebenartikelkataloges beschlossen: Ab sofort sind „Handdesinfektionsmittel bis maximal 150 ml Inhalt in begrenztem Ausmaß (max. 5 verschiedene Produkte)“ zum Verkauf in Tabakfachgeschäften erlaubt.
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