SOS WKO
Die AGES-Kontrolle
Das Bundesgremium und die Landesgremien der Tabaktrafikanten stehen als Interessensvertretung mit umfassenden Dienstleistungen und Unterstützungsangeboten jederzeit und kostenlos in vielen Belangen zur Verfügung. Regelmäßige Beiträge der Serie „SOS WKO“ in der Trafikantenzeitung in Zusammenarbeit mit der WKO beleuchten diese unterschiedlichen Servicebereiche. In dieser Foilge widmen wir uns den allseits bekannten AGES-Kontrollen, die oft einen Aufwand bedeuten, der sich mit ein wenig Vorbereitung (siehe Kasten) vermeiden lässt. Denn die ständig wiederkehrenden Themen im AGES-Verfahren sind bekannt:
- Lebensmittelbezeichnung
- Warnhinweis
- EU-CEG Meldung (EU-Common-Entry-Gate)
- Verpackungsangaben
- Suggestion besserer Lebensführung
In vielen dieser Sachverhalte ist die Rechtslage schwammig und/oder kann von den Trafikant*innen gar nicht selbst beurteilt oder bewertet werden. Hinzu kommt, dass Verwaltungsgerichten je nach Fallkonstellation unterschiedlich bewerten. Wenn nun doch – gerechtfertigt oder strittig – der Fall eines Verwaltungsstrafverfahrens eintritt, steht die Wirtschaftskammer als Interessensvertretung allen Mitgliedern in jedem Stadium des Verfahrens, bis hin zur Beschwerde an die Verwaltungsgerichte, zur Verfügung, wie anhand von einem Fall aus der Praxis ersichtlich:
Fall: Unterstützung im AGES-Verfahren
Ein Wiener Trafikant erhielt mehr als ein halbes Jahr nach einer AGES-Kontrolle Post vom Gesundheitsministerium. Eines seiner Produkte sei nicht korrekt im EU-CEG gemeldet gewesen. Durch die Unterstützung des Bundesgremiums wurde eine rechtliche Stellungnahme erstellt, die zur Einstellung des Verfahrens führte, noch bevor erste Verfolgungsschritte unternommen wurden. Zitat des Trafikanten: „Dank der schnellen und kompetenten Unterstützung durch die Interessensvertretung konnte das Verfahren eingestellt werden.“
Checkliste für die AGES-Prüfung
Diese Checkliste soll Ihnen helfen, sich optimal auf eine AGES-Prüfung vorzubereiten und sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden. Achten Sie darauf, die spezifischen Anforderungen Ihrer Trafik regelmäßig zu überprüfen und die Checkliste entsprechend anzupassen.
1. Vorbereitungen vor der Prüfung
- Interne Überprüfung: Führen Sie eine interne Überprüfung durch, um sicherzustellen, dass alle Vorschriften eingehalten werden. Alle Tabakprodukte müssen gemäß den EU-Richtlinien korrekt gekennzeichnet sein (z.B. Gesundheitswarnungen, Inhaltsstoffe).
- Schulung der Mitarbeiter: Stellen Sie sicher, dass alle Mitarbeiter über die gesetzlichen Anforderungen informiert sind und wissen, wie sie sich während der Prüfung verhalten sollen.
- Dokumente und Unterlagen: Stellen Sie sicher, dass alle relevanten Dokumente gut organisiert und leicht zugänglich sind. Aufbewahrung aller Lieferscheine und Rechnungen (elektronisch oder physisch) für Tabak- und verwandte Produkte.
2. Verhalten während der Prüfung
- Kooperation: Seien Sie freundlich und kooperativ mit den Prüfern.
- Bereitstellung von Informationen: Stellen Sie sicher, dass alle angeforderten Dokumente schnell zur Verfügung gestellt werden können.
- Fragen beantworten: Beantworten Sie die für die Prüfung relevanten Fragen der Prüfer.
3. Nachbereitung der Prüfung
- Prüfbericht: Überprüfen Sie den Prüfbericht und notieren Sie eventuelle Abweichungen oder Mängel.
- Dokumentation: Dokumentieren Sie den Prüfungsprozess und im Fall einer Produktprüfung das Produkt selbst für eine allfällige Beweisführung. Wenn Proben gezogen wurden bzw. sie Gegenproben erhalten haben, verwahren sie diese an einem sicheren Ort.
- Interessensvertretung: Kontaktieren Sie ihre Landesgremium der Tabaktrafikanten und übermitteln sämtliche fallbezogene Unterlagen. Das Bundesgremium der Tabaktrafikanten koordiniert bundesländerübergreifend die AGES-Fälle und begleitet Sie im Verfahren.
Weitere Services zur AGES
Weitere Informationen rund um die AGES-Überprüfunng wie zum Beispiel den genauen Ablauf eines AGES-Verfahrens, eine detaillierte Auflistung der wiederkehrenden Themenkomplexe, downloadbare Dokumentvorlagen für Rechtfertigung und Einspruch sowie weiterführende Kontakte finden Sie auf der Website des Bundesgremiums.
www.wko.at/oe/handel/tabaktrafikanten/ages-pruefungen-von-tabaktrafikanten