SOS WKO

Die Interessenvertretung

Interessensvertretung
16.09.2024

Teil 2 der Serie „SOS WKO“: Oftmals fühlt man sich als Trafikant*in Gesetzesänderungen, Erlässen oder Verordnungen und manchmal sogar der Industrie und dem Großhandel gegenüber ohnmächtig und überfordert. Die Gremien der Tabaktrafikanten können hier als Interessenvertretung eingreifen.
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Das Bundesgremium und die Landesgremien der Tabaktrafikanten stehen als Interessensvertretung mit umfassenden Dienstleistungen und Unterstützungsangeboten jederzeit und kostenlos in vielen Belangen zur Verfügung. Regelmäßige Beiträge der Serie „SOS WKO“ in der Trafikantenzeitung in Zusammenarbeit mit der WKO beleuchten diese unterschiedlichen Servicebereiche. Neben großen Themen wie Gesetzesänderungen findet die Interessensvertretung – auch unaufgefordert – fortlaufend im Tagesgeschäft in verschiedensten Themenbereichen statt, wie folgende Beispiele zeigen:

Entgeltverordnung MVG

Anfang diesen Jahres wurde der WKO die neue Entgeltordnung der MVG übermittelt. Angepasst wurden die Pauschalentgelte, die Trafikanten beim Abschluss von Konzessionsverträgen zu entrichten haben, an die neuen vergaberechtlichen Bedingungen. Da die Verträge nicht mehr unbefristet, sondern mit einem Trafikanten womöglich mehrmals hintereinander abgeschlossen werden, vermutete die WKO eine mögliche Mehrbelastung, die sie dem BMF kommunizierte. In diesem Sinne konnte anschließend eine Gebührenreduktion von 50% erreicht werden, zutreffend bei jenen Trafikanten, die einen neuen Vertrag für denselben Standort erhalten.

AGB-Großhändler

Ende 2023 hat der WKO ein österreichischer Großhändler seine neuen AGB übermittelt. Hierin war der Rückkauf von Produkten limitiert. Tabakprodukte, die älter als 6 Monate sind, sollten nicht mehr zurückgenommen werden.
Limited Editions und aufgelassene Produkte sollten schon ein Monat nach Auflassung nicht mehr zurückgenommen werden. Bei einem konstruktiven Austausch mit jenem Großhändler wurde schlussendlich die 6-monatige Frist und die Frist bei Limited Editions ganz gestrichen. Bei aufgelassenen Sorten will der Großhändler einen elektronischen Newsletter zur Information der Trafiken einrichten.

Aller Anfang ist schwer

Daher gibt es online den Leitfaden „Startklar für das Trafik-Unternehmertum“ inklusive Broschüre, Informationsvideo und umfassende Hintergrundinformationen zum Tabakmonopol  und seiner Geschichte.
www.wko.at/oe/handel/tabaktrafikanten/startklar-fuer-das-trafik-unternehmertum

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