Einwegpfand
Jetzt wird es ernst
Schon nach Bekanntwerden des Gesetzesentwurfs stellten sich vor allem die Trafikant*innen als besonders betroffen von der kommenden Regelung heraus. Der in vielen Trafiken herrschende Platzmangel ist eine echte Herausforderung, wenn man nicht nur das eigenen Angebot an Getränken verwalten muss, sondern auch noch quasi externes Leergut zwischenlagern muss. Ganz abgesehen von den sonstigen Unannehmlichkeiten (Verunreinigungen, Geruch, Ungeziefer usw.), die bei der manuellen Rücknahme speziell in den warmen Monaten zu erwarten sind. Dagegen ist der Mehraufwand im Zahlunsverkehr ja fast schon vernachlässigbar. Viele Trafikant*innen überlegten daher auch schon ernsthaft die Einstellung des Getränkeverkaufs, denn: wer nichts anbietet, muss auch nichts zurücknehmen, Umsatzrückgang hin oder her.
Erleichterung in letzter Minute
Angesichts dieser bevorstehenden Komplikationen konnte das Bundesgremium gemeinsam mit den Vertretern des Lebensmitteleinzelhandels eine Lösung finden, die eine wesentliche Erleichterung bringt: wenn sich wie zum Beispiel an Hochfrequenzorten (Flughäfen, Bahnhöfe, Einkaufscenter/-straßen) eine Rücknahmestelle in unmittelbarer Nähe (ca. 300 Meter) befindet, kann nach Unterzeichung einer beidseitigen Vereinbarung die Trafik von der Rücknahmepflicht entbunden werden. Die Trafik muss dies dann nur noch durch einen entsprechenden Aushang (siehe Faksimile) an die Letztverbraucher kommunizieren. Das ist aber nur die Ausnahme. In allen anderen Fällen ist die Einbindung einer alternativen Rücknahmestelle nicht möglich und die Trafikant*innen müssen sich an die gesetzlichen Vorgaben halten.
EINWEGPFAND auf einen BLICK
- Das Einwegpfand gilt für PET-Flaschen und Alu-Dosen von 0,1 bis 3 Liter, maßgeblich für Trafiken ist die Größenbeschränkung gemäß Nebenartikelkatalog. Es müssen nur jene Gebinde-Typen und -Größen zurückgenommen werden, die auch verkauft werden – und das in der üblichen Menge pro Verkaufsvorgang. Berechtigt sind nur Gebinde mit dem Pfandlogo, diese werden erst ab 1.1.2025 verkauft. Die Gebinde müssen leer, unbeschädigt und der EAN-Code maschinell lesbar sein.
- Das Pfand beträgt einheitlich 0,25 Euro pro Gebinde. Es ist keine USt zu entrichten, sie muss aber mit 0% ausgewiesen werden. Die dafür nötige Kassenumstellung nimmt der jeweilige Anbieter vor.
- Für den Verkauf gilt eine Übergangsfrist bis 31.12.2025, so lange dürfen noch Gebinde ohne Pfandlogo verkauft werden.
- Eine Registrierung bei der zuständigen EWP Recycling Pfand Österreich GmbH ist nicht zwingend erforderlich und nur bei zu erwartenden großen Mengen (ab cirka 300 Gebinde/14-tägig) sinnvoll. Für den Großteil der Trafiken ist die manuelle Rücknahme ohne Registrierung zutreffend. Bei Registrierung wird das Pfand von der EWP abgerechnet und erstattet, dazu wird eine Handling Fee als Aufwandentschädigung ausbezahlt. Bei der manuellen Rücknahme muss die Rückgabe ohne Handling Fee selbst, z.B. via Automat im Supermarkt, selbst vorgenommen und rückgebucht werden.
- Pfandautomaten sind eine weitere Möglichkeit, hier wird die gesamte Abwicklung über den Anbieter vorgenommen. Allerdings ist der Betrieb eines eigenen Pfandautomaten aus Kosten- und Platzgründen in den allermeisten Fällen nicht zutreffend.
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