Wenig Begeisterung über Trafikvergabe neu
Die von der Monopolverwaltung veröffentlichte Ausschreibung (Details dazu hier) kann aus Sicht des Bundesgremiums keinesfalls die endgültige Lösung sein, sondern wird als eine Zwischenlösung mit entsprechenden Mankos angesehen, was wir auch der MVG in einem Gespräch mitgeteilt haben. Wir beziehen uns auf das von der Kanzlei Schramm Öhler Rechtsanwälte ausgearbeitete Gutachten, welches sowohl der Monopolverwaltung als auch dem Finanzministerium vorliegt. Laut dieser Expertise ist eine Laufzeit der Bestellungsverträge mit einer Dauer bis zum Pensionsantrittsalter plus weiterer 5 Jahre möglich. Auch eine Möglichkeit für die Anwendung des Paragrafen 31 beim Vorzugsrecht für Angehörige wird in dem Gutachten aufgezeigt.
Bundesgremialobmann Josef Prirschl: „Der Ansatz der MVG, die Laufzeit mit bis zu 10 Punkten zu bewerten, widerspricht dem Gutschachten von Schramm Öhler. In diesem Gutachten ist eine Laufzeit bis zum Pensionsantrittsalter plus 5 Jahre möglich. Somit können wir diesen Weg der MVG nicht unterstützen. Wir haben mit dem Gutachten von Schramm Öhler einen Lösungsweg für die Dauer und Paragraf 31 im Rahmen des Vergabegesetzes aufgezeigt. Im Moment arbeitet Schramm Öhler an der Expertise ‚Raus aus dem Vergabegesetz‘, welche für uns alle sicher der beste und rechtlich gesehen sicherste Weg wäre. Wichtig für uns TrafikantInnen wird sein, dass es bald eine dauerhafte und rechtlich abgesicherte Lösung für künftige Trafikvergaben gibt.“