Die Trafikvergabe neu ist startbereit
Seit klar war, dass die Trafikvergabe künftig nach dem Bundesvergabegesetz für Konzessionen (BVerGKonz) ablaufen wird müssen, hatten die MVG und ein Team von auf Vergaberecht spezialisierten Juristen – Prof. Claudia Fuchs von der Johannes Kepler Universität Linz, die Finanzprokuratur, die Bundesbeschaffung sowie die Kanzlei Schramm Öhler – intensiv gearbeitet. Das neue Vergabesystem sollte dem Gesetz, den sozialpolitischen Zielsetzungen und nicht zuletzt der Realität in der Trafik entsprechen.
Für die Neuvergabe von Tabakfachgeschäften wurde nun ein gangbarer Weg gefunden. Eine Neuregelung der bisherigen §31-Übernahme innerhalb der Familie benötigt allerdings noch Zeit sowie eine Änderung des Tabakmonopolgesetzes. Eine Integration dieses Themas in die Neuvergabe hätte das Risiko mit sich gebracht, dass ein besser gereihter Fremder für die Familientrafik den Zuschlag bekommt.
Die Kernpunkte der Neuregelung
Wie schon bekannt sieht das Konzessionsrecht eine zeitliche Befristung für die Erteilung einer Konzession vor. Um den sozialen Charakter des Tabakmonopols aufrechterhalten zu können sollen wie bisher begünstigte Behinderte sowie Menschen mit gleichwertigem Status eine Trafik erhalten. An den Voraussetzungen hinsichtlich der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit hat sich nichts verändert.
Laufzeit bis zur Pension
Grundsätzlich sieht das BVerGKonz eine Standardlaufzeit von 5 Jahren für erteilte Konzessionen vor. Im Hinblick auf die soziale Ausrichtung des Tabakmonopols konnte dieser Zeitraum bis zum Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters ausgedehnt werden. Im Extremfall einer Konzessionserteilung an einen 18jährigen bedeutet dies, dass die Konzession auf 47 Jahre (bis zum Pensionsalter von 65 Jahren) erteilt wird.
Vergleiche mit anderen Selbständigen, welche nicht mit Erreichen des Pensionsalters in den Ruhestand gehen müssen, sind dabei nicht wirklich zulässig: In freien Gewerben gibt es keine Monopolware und keinen Gebietsschutz.
Eignungskriterien
Wie bisher können sich um eine Trafik nur natürliche Personen, also keine Bietergemeinschaften, Firmen etc. bewerben. Trafikwerber werden einem verpflichtenden Eignungstest unterzogen, welcher grundlegende Voraussetzungen wie die Beherrschung der deutschen Sprache, Kundenorientierung etc. überprüft. Die Sicherstellung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit – also die Möglichkeit, die Ablöse für eine Trafik aufbringen zu können – ist durch einen Banknachweis zu erbringen.
Zuschlagskriterien
Das Auswahlverfahren unter mehreren Bietern (bisher „Bewerbern“) musste transparent dargestellt werden. Dazu wurde ein Punktesystem geschaffen, in welchem maximal 100 Punkte zu erreichen sind. Diese Punkte werden nach folgendem Schema vergeben:
50 Punkte gibt es für Aufstiegstrafikanten, also TrafikantInnen mit Behinderung, die seit mindestens fünf Jahren eine Trafik führen. (doppeltes Vorzugsrecht)
40 Punkte sind in Abhängigkeit vom bisherigen Haushaltseinkommen für soziale Bedürftigkeit zu vergeben – von Null bei 4.000 Euro oder mehr bis zur vollen Punktezahl bei einem Haushaltseinkommen von Null. Letzteres wird aber sicherlich dem erforderlichen Banknachweis im Weg stehen.
10 Punkte gibt es für die Laufzeit – je kürzer, desto mehr. Für jedes über die im BVerGKonz vorgesehene Frist von fünf Jahren hinausgehende Jahr werden Abschläge errechnet. Dieses Kriterium verkompliziert den Prozess, war aber notwendig, um dem Gesetz zu entsprechen.
Spielraum für Taktik
Das Laufzeitkriterium bietet als Einziges die Möglichkeit, es als Trafikwerber selbst zu beeinflussen, indem das Geschäft nicht bis zur Pension, sondern für einen deutlich kürzeren Zeitraum beantragt wird. Das wird nach dem neuen Modell mit einer höheren Punktezahl belohnt, welche bei mehreren Bietern für ein Geschäft mit attraktivem Umsatz durchaus den Unterschied machen kann. Theoretisch könnte sich ein behinderter Trafikwerber nach mehr als fünf Jahren um eine Aufstiegstrafik bemühen, was ihm den Startvorteil der 50 Punkte verschaffen würde.
Allerdings zahlt sich diese Taktik nur bei umsatzstarken Trafiken aus. Und wer sein gut gehendes Geschäft mit viel Engagement noch erfolgreicher gemacht hat, wird ungern riskieren, bei dessen baldiger Neuausschreibung durch die Finger zu schauen. Zudem ist es gerade bei erfolgreichen Trafiken nicht leicht, relativ kurzfristig in geografischer Nähe eine Aufstiegstrafik zu finden, die diese Bezeichnung durch noch höhere Umsätze auch verdient.
Ablöse neu
Für die Berechnung der an den Vorgänger für das Geschäft zu bezahlenden Ablöse ändert sich nichts; Befristung und neues Vergabeschema führen zu keinen Änderungen an den Bewertungsgrundsätzen eines Tabakfachgeschäfts.
Der Weg zum eigenen Geschäft
Bis zur Trafikeröffnung im eigenen Namen sind die gleichen Voraussetzungen wie bisher zu erfüllen: Es muss ein unterschriebener Kaufvertrag zwischen Neu- und AlttrafikantIn vorliegen. Die Trafikakademie muss mit positiv abgeschlossenem Test beendet worden sein. Der bisherige „Bestellungsvertrag“ wird neu zum „Konzessionsvertrag“, der aber die gleichen Rechte und Pflichten beinhaltet.
28 ausgeschriebene Trafiken
Durch den Vergabestopp seit dem VwGH-Erkenntnis sind mehr als zwei Dutzend Geschäfte zusammen gekommen: 8 in Wien, 7 in der Steiermark, 5 in Niederösterreich, 4 in Oberösterreich, 2 in Salzburg und je eines in Tirol und Kärnten. Im Burgenland sowie in Vorarlberg stehen keine Besitzerwechsel an.
Diese 28 Tabakfachgeschäfte werden nun öffentlich ausgeschrieben. Bis 10. Jänner 2022 können Angebote in der MVG-Zentrale sowie in den Monopolstellen der jeweiligen Bundesländer abgegeben werden.